Gemeinderat Bülkau
Der Gemeinderat ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger von Bülkau. Er entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde und kontrolliert den Vollzug seiner Beschlüsse. Der Gemeinderat, der Verwaltungsausschuss sowie der Bürgermeister sind Organe der Gemeinde.
Sowohl der Gemeinderat, als auch der Bürgermeister werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die derzeitige Amtsperiode dauert bis zum 31. Oktober 2016.
Dem Rat der Gemeinde Bülkau gehören abhängig von der Einwohnerzahl 9 Ratsmitglieder an. Dieser wählt aus seiner Mitte einen Bürgermeister bzw. eine Bürgermeisterin.
Der Geschäftsgang des Gemeindesrates und seiner Ausschüsse, also hauptsächlich der Ablauf der Sitzungen und der Beschlussfassungen, ist im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz geregelt.

