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Frist läuft ab: 24.07.2012 


gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen
gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen angezeigt werden

Wie der Landkreis Cuxhaven schon einmal mitgeteilt hat, enthält das am 1. Juni in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz wesentliche Änderungen für Privatpersonen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, die Abfälle aus Privathaushalten sammeln. Abfälle sind übrigens alle Sachen und Gegenstände, die bereitgestellt oder auch angeliefert werden, weil sich der Abfallbesitzer oder Abfallerzeuger dieser Dinge entledigen will oder muss. Ohne Belang ist, ob bei der Entledigung Geld für eine Leistung gezahlt wird oder etwa eine Schenkung vorgenommen wird.

Fristen

Spätestens drei Monate vor dem Beginn der Sammlung auf dem Gebiet des Landkreises Cuxhaven ist diese anzuzeigen. Für  bereits laufende Sammlungen gilt für die Mitteilung eine Frist zur nachträglichen Anzeige bis zum 31.08.2012. Die Anzeige muss Angaben zum Sammelnden, zum Umfang der Sammlung und zum Verwertungsweg enthalten.

Formular für die Anzeige

Als Erleichterung stellt die Untere Abfallbehörde auf ihren Internetseiten ein Formular zum Herunterladen zur Verfügung. Sie finden das Formular „Anzeige für eine gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)“ unter www.landkreis-cuxhaven.de >> Wir für Sie >> Abfallwirtschaft im Format PDF.

Keine Ausnahmen

Die Abfallbehörde des Landkreises erinnert auch daran, dass das Gesetz keine Ausnahmen von der Pflicht zur Anzeige gewerblicher oder gemeinnütziger Sammlungen erlaubt. Daher spielt es keine Rolle, wie umfangreich oder wie häufig gesammelt wird, welche Abfallfraktionen gesammelt werden und ob dies mobil oder ortsfest geschieht. Ganz klar verboten ist es für Privatleute oder Unternehmer, die nicht vom Landkreis als öffentlichem Entsorger beauftragt sind, gefährliche Abfälle und alte Elektrogeräte oder Geräteteile zu sammeln. Wer eine gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung durchführt, ohne dies rechtzeitig anzuzeigen oder alte Elektrogeräte sammelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein hohes Bußgeld zur Folge hat. Werden gefährliche Abfälle gesammelt, droht sogar ein Strafverfahren.

Haben Sie Fragen zur Anzeige oder generell zu den Pflichten im Zusammenhang mit Sammlungen? Für das Gebiet des Landkreises Cuxhaven ohne die Stadt Cuxhaven ist die Untere Abfallbehörde zuständig: Telefon (04721) 662541 oder 662544.


 


Autor: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven