Hilfsnavigation

Volltextsuche

Schrift:

Schriftoptionen

du kommst hier nicht rein

hier gehts weiter

Niederschrift Geversdorf Gemeinderat 05/2012 am 14.06.2012 19.06.2012 


Vordruck Niederschrift Gemeinderat Geversdorf

Gemeinde Geversdorf          Geversdorf, 01:56 PM
 
N i e d e r s c h r i f t
über die 5. öffentliche Sitzung des Gemeinderates
am Donnerstag, 14. Juni 2012, 20.00 Uhr,
Ostekrug (Ostehalle), Ostehallenstraße, 21784 Geversdorf
 
Anwesend unter dem Vorsitz von Bürgermeister Walter Peterson sind die Ratsmitglieder Anja Hellwege, Marcel Hoogland, Karsten Lehmann, Andreas Bienge, Jörg von der Fecht, Silvan Ramm und Herman van Rossum.
 
Entschuldigt fehlt das Ratsmitglied Hans Raschke.
 
Weiter anwesend sind Samtgemeindebürgermeisterin Bettina Gallinat und Fachbereichsleiterin Gülbahar Alakus, in Vertretung für den Allgemeinen Verwaltungsvertreter des Bürgermeisters Peter Uhl, zugleich als Protokollführerin.
 
Der Gemeinderat behandelt folgende Tagesordnung:
Tagesordnung

1.   Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

2.   Feststellung der Tagesordnung
3.   Genehmigung der Niederschrift vom 26. April 2012
4.   Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und wichtige
Beschlüsse des Verwaltungsausschusses und Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen

5.   Behandlung von Anfragen
6.   Ausweisung eines Windparks in Geversdorf-Portshemm
7.   Auftragsvergabe zur Errichtung eines Sanitärgebäudes
8.   Auftragsvergabe zur Herstellung von Rastplätzen
9.   Abschluss eines Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen, Bildung einer Einheitsgemeinde
10.   Durchführung einer Einwohnerfragestunde
11.   Schließung der Sitzung
 

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
und der anwesenden Ratsmitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Walter Peterson eröffnet die Sitzung des Gemeinderates um 20.05 Uhr, begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
 

2. Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird einstimmig festgestellt.
 
3. Genehmigung der Niederschrift vom 26. April 2012

Ratsmitglied Jörg von der Fecht beantragt, die Niederschrift dahingehend zu ergänzen, dass seine Aussage aus der letzten Sitzung bezüglich der rechtlichen Prüfung gegen das Ingenieurbüro Cappel & Partner in die Niederschrift mit aufgenommen wird.
 
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Ergänzung in die Niederschrift vom 26. April 2012 mit aufzunehmen.
Sodann wird die Niederschrift in der vorgeschlagenen Form einstimmig genehmigt.
 

4. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
und wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses und Bekanntgabe
amtlicher Mitteilungen
Bürgermeister Walter Peterson berichtet über folgende Angelegenheiten:

Ø   28.04.2012: Besuch der JHV der Jugendfeuerwehr
Ø   29.04.2012: Veranstaltung Frühjahrspreisschießen

Ø   30.04.2012: Maibaum-Aufstellen der Feuerwehr. Dies war eine gelungene Veranstaltung.

Ø   03.05. und 29.05.2012: Bürgermeisterrunde im Rathaus Cadenberge

Ø   09.05.2012: Treffen der Bürgermeister der Samtgemeinden Land Hadeln und Am Dobrock betreffend Fusion beider Samtgemeinden

Ø   20.05.2012: Interfraktionelles Ratsgespräch in Geversdorf zur Fusion

Ø   21.05.2012: Beginn der Baumaßnahme „Fußwege im Ort“ – Informationsveranstaltung hierzu am 11. Juni 2012
Ø   04.06.2012: Informationsveranstaltung zur Einheitsgemeinde im MarC 5, Cadenberge
Ø   06.06.2012: Bürgermeisterrunde im Rathaus Cadenberge
Ø   09.06.2012: Aufstieg des TSV Geversdorf in die Bezirksklasse
Ø   10.06.2012: Familienwandern des Schützenvereins
Ø   Am 26.06.2012 findet eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Zukunftsvertrag mit dem Land Niedersachsen in der Ostehalle Geversdorf statt. Bürgermeister Walter Peterson hofft auf eine rege Teilnahme.
Ø   Für den 29.06.2012 hat Bürgermeister Walter Peterson eine Einladung zur Schulentlassungsfeier der Schule Am Dobrock erhalten.
Ø   Die Ostehalle der Gemeinde Geversdorf besteht in diesem Jahr 40 Jahre. Aus diesem Grund ist eine Feier vorgesehen. Zur Planung dieser Feier hat sich ein Arbeitskreis gebildet.
 

5. Behandlung von Anfragen

Bürgermeister Walter Peterson weist darauf hin, dass Herr Stephan Grahl aus Geversdorf mit Schreiben vom 06. Juni 2012 folgende Anfragen an den Gemeinderat gerichtet hat:
A:  Was ist das für ein Unkraut-Hügel in Dingwörden (zwischen Einmündung Fährstraße und Bundesstraße)?

 - Wie kam der zustande?
 - Wann kommt der da weg?
 - Wie sind die nächsten Schritte?
B:  Was ist mit der Sicherungsmaßnahme Leitplanke an der gleichen Kreuzung?

C:  Wer überwacht die Straßenbaumaßnahmen am neuen Fußweg seitens der Gemeinde?
 

Antworten:
Zu A:  Zuständig ist die Straßenmeisterei in Otterndorf.

-  Wie der Hügel zustande gekommen ist, kann nicht genau beantwortet werden. Laut Auskunft der SM Otterndorf liegt dieser schon länger dort.

-  Je nach Bedarf wird von der Straßenmeisterei Erde abgefahren.
-  Es sind keine nächsten Schritte geplant.

Zu B:  Zuständig ist auch hier die Straßenmeisterei. Die Maßnahme ist bis auf Weiteres zurückgestellt worden.
Zu C:  Die Überwachung der Baumaßnahme in Geversdorf wird durch den Landkreis Cuxhaven, Herrn Kühlcke von der Samtgemeindeverwaltung und Bürgermeister Walter Peterson sichergestellt.
 

6. Ausweisung eines Windparks in Geversdorf-Portshemm

Das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Cuxhaven wurde am 31. Oktober 2011 beschlossen. In den Gemeinden Geversdorf und Oberndorf wurde ein neues Windvorranggebiet ausgewiesen. In der angrenzenden Gemeinde Oederquart soll ebenfalls eine Windparkfläche ausgewiesen werden. Die Planungsgebiete sind im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Damit die Planungen umgesetzt werden können, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Samtgemeinde Am Dobrock erforderlich. Ein wesentlicher Punkt der Planung wird die Festlegung der absoluten Höhen der Windkraftanlagen sein.
Da das Regionale Raumordnungsprogramm hier keine Vorgaben macht, ist die Samtgemeinde Am Dobrock gehalten, eine Höhenbegrenzung in den Flächennutzungsplan aufzunehmen.
Die Vorhabenträger haben in der Sitzung am 26. April 2012 ihre Planungen und dabei auch Visualisierungen für zwei Anlagenhöhen vorgestellt. Nach den jetzigen Planungen kommen entweder Windkraftanlagen mit einer Höhe von 150 m oder mit 186 m in Betracht.
 
Da hier vorrangig die Belange der Gemeinde Geversdorf betroffen sind, sollte gegenüber der Samtgemeinde Am Dobrock eine Empfehlung für die zulässige Höhe der Windkraftanlagen ausgesprochen werden.
 
Bürgermeister Walter Peterson berichtet, der Verwaltungsausschuss habe mit einer Gegenstimme die Höhenbegrenzung von 186 m empfohlen. Ratsmitglied Karsten Lehmann bekundet, die SPD-Fraktion befürworte die Höhenbegrenzung von 186 m. Mit der Festlegung dieser Höhenbegrenzung werde ein einheitliches Bild an der Oste geschaffen. Die umliegenden Nachbargemeinden hätten sich ebenfalls für die Höhenbegrenzung ausgesprochen. Die Festlegung dieser Höhenbegrenzung sei auch vor dem Hintergrund der Gewerbesteuereinnahmen nicht unerheblich. Die Bürgerliste schließt sich den Ausführungen der SPD-Fraktion an. Die vorgeschlagene Höhenbegrenzung sei einfach effektiver. Bürgermeister Walter Peterson bekundet, er persönlich sei gegen die Errichtung der Windenergieanlagen.
 
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme, gegenüber der Samtgemeinde Am Dobrock die Empfehlung abzugeben, als zulässige Höhenbegrenzung für die geplanten Windkraftanlagen eine Höhe von 186 m festzusetzen.
 

7. Auftragsvergabe zur Errichtung eines Sanitärgebäudes

Der Sachverhalt ergibt sich aus Punkt 5 der Verwaltungsausschussitzung vom 26.04.2012 und aus Punkt 8 der Sitzung des Gemeinderates vom 26.04.2012.
Das AFL hat mit Schreiben vom 08.05.2012 mitgeteilt dass es insgesamt keine höhere Förderung geben wird. Die bautechnische Prüfung beim AFL hat ergeben dass im Förderantrag teilweise „Stundenlohnarbeiten“ und „Unvorhergesehenes“ veranschlagt wurde, welches nicht gefördert wird. Die jetzt geltend gemachten Mehrkosten durch Preiserhöhungen liegen in diesem Kostenrahmen so dass zumindest keine Herabsetzung der Förderung erfolgt.
Einer Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 18.06. haben alle bisher beteiligten Firmen zugestimmt.
Am 13.06.2012 fand die Submission für die letzten ausgeschriebenen Gewerke statt. Das Ergebnis ist um ca. 1.200,00 Euro günstiger als die Kostenschätzung ausgefallen.
 
Die Reihenfolge bei den einzelnen Gewerken stellt sich wie folgt dar:
 
Rohbauarbeiten / Tiefgründung
1. Miertsch & Horeis, Neuhaus (Oste)    70.057,98 Euro
2. Söhl GmbH, Hechthausen    73.460,25 Euro
3. R. B. Brüning, Otterndorf    74.692,48 Euro
4. W. Lange, Wingst    81.929,22 Euro
5. Gellert, Freiburg    83.212,39 Euro
 
Seitens des Architekten wurde ein voll funktionfähiger Schornstein mit ausgeschrieben, dieser kann jedoch entfallen, sodass sich die Auftragssumme auf 64.524,48 Euro reduziert.
Zimmerarbeiten, Innenausbau
1. Fa. Poppe, Wingst    12.452,66 Euro
2. Tiedemann, Mittelstenahe    14.367,62 Euro
3. H. Oest, Ihlienworth    14.857,66 Euro
4. Kutz Holzbau, Wanna    14.928,67 Euro
 
Dachdecker- und Klempnerarbeiten
1. Schwenk, Nordleda      5.917,39 Euro
2. Brose, Neuenkirchen     6.566,28 Euro
 
Fliesenarbeiten
1. Torben Helm, Ihlienworth     7.878,16 Euro
2. Bock Bremervörde     8.282,28 Euro
3. Jens Heller, Cadenberge     8.848,01 Euro
4. W. Lange, Wingst     10.902,48 Euro
 
Holzfenster mit Hochwasserschutz
1. Kutz Holzbau, Wanna    10.927,22 Euro
2. Fa. Poppe, Wingst    10.965,26 Euro
3. Tiedemann, Mittelstenahe    13.080,00 Euro
4. Saborowski, Ihlienworth    13.132,84 Euro
5. Ernst Krethe, Cadenberge    14.543,11 Euro
Durch den Wegfall der äußeren Hochwasserschutztür verringert sich die Auftragssumme bei Firma Kutz, Wanna auf 7.834,46 Euro.
 
Malerarbeiten
1. H. – J. Tiedemann, Hechthausen    3.606,30 Euro
2. Söhl & Sohn, Hollnseth    3.888,82 Euro
Elektroarbeiten
1. H. Kaiser, Balje    2.778,99 Euro
2. H. Brandt, Cadenberge    3.235,50 Euro
3. Sandmeyer, Oberndorf    4.036,91 Euro
4. Fels, Hemmoor    4.127,52 Euro
5. Uhtenwoldt, Oberndorf    4.282,22 Euro
 
Sanitäre Installationen
1. Uhtenwoldt, Oberndorf    10.327,42 Euro
2. Grave, Cadenberge    11.455,24 Euro
3. Kronberg, Hemmoor    12.474,72 Euro
4. H. Kaiser, Balje    12.571,95 Euro
 
Die vorgenannten Gewerke ergeben eine Auftragssumme von 115.319,87 Euro.

Außenanlage, Erschließung und Baunebenkosten betragen 26.082,33 Euro, so dass sich Gesamtkosten für das Gebäude in Höhe von 141,402,20 Euro ergeben.

 
Finanzierung:
Gesamtkosten            141.402,20 Euro
Zuschuss Metropolregion           14.000,00 Euro
Zuschuss Leader (Zile)           80.800,00 Euro
Eigenanteil               46.602,20 Euro
Genehmigte Kreditsumme lt. Haushalt       44.400,00 Euro
Fehlbetrag                  2.202,20 Euro
 
Den Fehlbetrag / die nicht gedeckten Kosten in Höhe von 2.202,20 Euro übernimmt absprachegemäß die Seglergemeinschaft.
 
Die Protokollführerin weist darauf hin, nach den Submissionsergebnissen vom 13. Juni 2012 sei eine weitere Reduzierung der Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.200 Euro eingetreten. Somit bleibe nur noch ein Fehlbedarf in Höhe von 2.202,20 Euro. Die Seglergemeinschaft habe sich, wie aus den Vorgesprächen bekannt sei, bereit erklärt, diesen Fehlbetrag zu übernehmen. Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass im Rahmen der Umsetzung der Baumaßnahmen unvorhersehbare Kosten entstehen könnten. Um diese Kosten dann decken zu können, müssten die für die Herstellung der Rastplätze veranschlagten Haushaltsmittel zurückgestellt werden.
 
Die SPD-Fraktion befürwortet die Errichtung des Sanitärgebäudes. Mit dem Bau müsse unbedingt begonnen werden. Die Bürgerliste schließt sich dem an.
 
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Aufträge zur Errichtung eines Sanitärgebäudes wie folgt zu vergeben:
für Rohbauarbeiten / Tiefengründung an die Firma Miertsch & Horeis, Neuhaus (Oste), zur Auftragssumme von 64.524,48 Euro,
für Zimmerarbeiten und Innenausbau an die Firma Poppe, Wingst, zur Auftragssumme von 12.452,67 Euro,
für Dachdecker- und Klempnerarbeiten an die Firma Schwenk, Nordleda, zur Auftragssumme von 5.917,39 Euro,

für Fliesenarbeiten an die Firma Torben Helm, Ihlienwoth, zur Auftragssumme von 7.878,15 Euro,

für Holzfenster an die Firma Kutz Holzbau, Wanna, zur Auftragssumme von 7.834,46 Euro,
für Malerarbeiten an die Firma H.- J. Tiedemann, Hechthausen, zur Auftragssumme von 3.606,30 Euro,
für sanitäre Installationen an die Firma Uhtenwoldt, Oberndorf, zur Auftragssumme von 10.327,42 Euro und
für Elektroarbeiten an die Firma Helmut Kaiser, Balje, zur Auftragssumme von 2.799,00 Euro.
 
8. Auftragsvergabe zur Herstellung von Rastplätzen
Mit dem allen Ratsmitgliedern vorliegenden Schreiben hat das Amt für Bauaufsicht und Regionalplanung Stellung zum Projekt „Schaffung von vier Rastplätzen“ genommen.
 
Seitens des Amtes für Wasser- und Abfallwirtschaft werden erhebliche Bedenken gegen die Realisierung der Rastplätze vorgebracht. Zur Beurteilung, inwieweit diese Bedenken ausgeräumt werden können, werden ergänzende Unterlagen gefordert. Auch seitens des Amtes Bauaufsicht und Regionalplanung kann eine abschließende Beurteilung noch nicht abgegeben werden.
Aufgrund der nunmehr von den vorstehenden Behörden geäußerten Bedenken und der Ungewissheit, inwieweit diese Bedenken ausgeräumt werden können, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Auftrag für die Herstellung der Rastplätze oder auch nur eines Rastplatzes vergeben werden.
Eine Vergabe des Auftrags hätte zur Folge, dass mit den ausführenden Arbeiten wegen der behördlichen Bedenken nicht begonnen werden könnte.
Bei Versagung der Genehmigungen würde dies sogar dazu führen, dass der beauftragte Unternehmer Schadensersatzforderungen wegen entgangenen Gewinns geltend machen könnte.
Aus vergaberechtlicher Sicht kommt daher nur die Aufhebung der beschränkten Ausschreibung in Frage.
 
Zudem hat sich im Verfahren auch gezeigt, dass sich die Finanzierung der Rastplätze in Anbetracht der Kostensteigerung beim Sanitärgebäude schwierig gestaltet. Da der Rat sich in seiner letzten Sitzung dafür ausgesprochen hat, in jedem Fall das Sanitärgebäude zu realisieren, ist eine Reduzierung der angedachten Standorte der Rastplätze aufgrund der eingeschränkt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erforderlich. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rastplatzes im Hafen wird vorgeschlagen, zumindest diesen Standort beizubehalten. Das Genehmigungsverfahren wäre lediglich noch für diesen Rastplatz im Hafen weiter voranzutreiben.
 
Nach Ausräumen aller nunmehr vorgebrachten Bedenken und baurechtlichen Genehmigung des Rastplatzes im Hafen ist eine erneute Ausschreibung durchzuführen.
 
Die Ratsmitglieder bekunden einstimmig ihr Unverständnis bezüglich der Vorgehensweise des Ingenieurbüros Cappel & Partner. Das Büro hätte die Voraussetzungen der Umsetzung der Rastplätze im Vorfeld klären müssen. Es solle daher geprüft werden, ob gegenüber dem Ingenieurbüro Cappel & Partner Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
 
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme, die Ausschreibung zur Herstellung von Rastplätzen aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, nur noch die Realisierung des Rastplatzes im Hafen zu betreiben. Die Realisierung der übrigen Standorte Itzwörden, Neuenschleuse und „Unrechte Mühle“ wird wegen der Finanzierungsschwierigkeiten nicht weiter verfolgt.
 
9. Abschluss eines Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen, Bildung einer
Einheitsgemeinde
Die Lenkungsgruppe zur Fusion mit der Samtgemeinde Land Hadeln hat am 22. April 2012 festgestellt, dass ein dauerhafter Haushaltsausgleich der neuen kommunalen Einheit nicht zu erreichen sei. Die Samtgemeinde Land Hadeln ist nach der vorangegangenen Fusion mit der Samtgemeinde Sietland durch eine Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen zum dauerhaften Haushaltsausgleich vertraglich gebunden. Nach diesem Ergebnis wird die weitere Fusion auf unbestimmte Zeit in die Zukunft gelegt.
Das Land Niedersachsen hat daraufhin der Samtgemeinde Am Dobrock und ihren Mitgliedsgemeinden die Möglichkeit eröffnet, auch ohne eine Fusion einen Zukunftsvertrag abzuschließen. Kernstück des Zukunftsvertrages ist die Gewährung einer Entschuldungshilfe von bis zu 75% der Ende 2009 (max. zum 31.10.2010) aufgelaufenen Liquiditätskredite. Diese Entschuldungshilfe wird auf Grundlage einer individuellen Vereinbarung zwischen Kommunen und Land Niedersachsen gewährt. Diese Vereinbarung hat zum Ziel, die Haushaltswirtschaft der Kommune so auszurichten, dass mit Unterstützung der Entschuldungshilfe und der Umwandlung der Samtgemeinde in eine Einheitsgemeinde eine nachhaltige finanzielle Leistungsfähigkeit wiederhergestellt, mindestens aber eine wesentliche Verbesserung der Leistungsfähigkeit erreicht werden kann.
 
Die Gewährung einer Entschuldungshilfe knüpft an den Abschluss eines Zukunftsvertrages, in dem verbindlich Maßnahmen vereinbart werden, die zum dauerhaften Haushaltsausgleich führen. Der Vertrag hätte eine Laufzeit von 10 Jahren.

Im Hinblick auf eine Entschuldung der Samtgemeinde Am Dobrock ist eine möglichst breite Diskussion über die notwendigen Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes zu führen.

Grundvoraussetzung ist allerdings eine Strukturveränderung, die in der Umbildung der Samtgemeinde in eine sogenannte „Einheitsgemeinde“ nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zu sehen ist. Für die weiteren Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen ist zunächst der Beschluss aller Mitgliedsgemeinden zur Bildung einer Einheitsgemeinde erforderlich. Die Vertreter der Landes haben in den bisherigen Gesprächen deutlich gemacht, dass in keinem Fall gegen den Willen einer Mitgliedsgemeinde ein Gesetzgebungsverfahren zur Umbildung in eine Einheitsgemeinde (Gebietsänderung) durchgeführt werde. Zur Fristwahrung ist der Wille zur Einheitsgemeinde bis zum Beginn der Sommerpause 2012 von allen Räten zu beschließen.
 
Als Stichtag zur Bemessung der Höhe der Entschuldungshilfe ist max. der 31.10.2010 genannt worden. Bei Abschluss eines Zukunftsvertrages würde zum jetzigen Zeitpunkt eine Entschuldungshilfe von rund 8.225.000 Euro zu erwarten sein. Die jährlichen Bedarfszuweisungen von rund 500.000 Euro würden bis zur Auszahlung der Entschuldungshilfe zudem gewährt werden. Mit der Entschuldungshilfe im Rahmen des Zukunftsvertrages, den Bedarfszuweisungen sowie der nachhaltigen Sparmaßnahmen und Einnahmeverbesserungen werden die steigenden Liquiditätszinsen um jährlich rd. 150.000 Euro gesenkt.
 
Wie oben genannt sind neben der Bildung einer Einheitsgemeinde weitere nachhaltige Sparmaßnahmen, Einnahmeverbesserungen und Verringerung der freiwilligen Leistungen notwendig. Eine erste Vorschlagsliste umfasst die im Anhang beigefügten Maßnahmen.
Änderungen und Ergänzungen sind in den weiteren Vertragsverhandlungen zu erwarten. Für den Vertragsabschluss wird die Summe von 1.082.500 Euro als nicht ausreichend angesehen. Die einzelnen Details des Zukunftsvertrages sind noch zwischen der Samtgemeinde, den Mitgliedsgemeinden und dem Land zu verhandeln. Abschließend sind hierfür einheitliche Beschlüsse erforderlich.
 
Ohne eine Strukturveränderung mit der Entschuldungshilfe, wie sie oben dargestellt wurde, wird prognostiziert, dass bei den zukünftigen Haushalten von Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden mit einer wesentlich restriktiveren Genehmigungspraxis seitens der Kommunalaufsicht und des Landes zu rechnen ist. Durch die Nichtinanspruchnahme der Finanzhilfen des Landes würde auf notwendige Einnahmeverbesserungen verzichtet werden. Dies stände im Widerspruch zu den Haushaltsgrundsätzen nach § 110 ff. NKomVG.
Folglich werden freiwilligen Leistungen werden noch kritischer beurteilt werden. Jede einzelne Investitionsmaßnahme wird neben der Wirtschaftlichkeit auf ihre Erforderlichkeit und Nachhaltigkeit verbindlich nachzuweisen sein. Das verfassungsmäßige Recht auf Selbstverwaltung wird sich im Wesentlichen auf die Erledigung der Pflichtaufgaben beschränken müssen.
 
Die weiteren vorgesehen Verfahrensschritte zum Abschluss eines Zukunftsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen, dem Landkreis Cuxhaven und der Samtgemeinde Am Dobrock mit Mitgliedsgemeinden sehen wie folgt aus:
 
Im Anschluss an die Beschlüsse der Mitgliedsgemeinden wird das Innenministerium der „Kommission“ für die Gewährung der Mittel aus dem Zukunftsvertrag die Beschlüsse der Mitgliedsgemeinden vorlegen und die möglichen Bedingungen der Kommission für den Abschluss eines Zukunftsvertrages erarbeiten und mitteilen.
 
Bis Ende 2012 soll zum Einen die Erarbeitung und der Abschluss eines Zukunftsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen, dem Landkreis Cuxhaven, der Samtgemeinde Am Dobrock und ihren Mitgliedsgemeinden, zum Anderen die Erarbeitung und der Abschluss eines Gebietsänderungsvertrages der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Am Dobrock erfolgen. Die Samtgemeinde ist im Gebietsänderungsvertrag nicht beteiligt.
 
Im Zukunftsvertrag sind alle Maßnahmen zu regeln, die das Land für die Gewährung einer Entschuldungshilfe fordert und alle Forderungen der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden aufzunehmen. Die Inhalte sind zwischen den Vertragspartnern zu verhandeln. Die Inhalte des Zukunftsvertrages sind durch einheitliche Beitrittsbeschlüsse zu bestätigen.

Im Gebietsänderungsvertrag nach § 26 NKomVG können die beteiligten Mitgliedsgemeinden insbesondere Regelungen über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung, die Rechtsnachfolge, das neue Orts- oder Kreisrecht und Änderungen in der Verwaltung, soweit nicht eine Regelung durch Gesetz erfolgt, treffen. Gemeinden können durch Gebietsänderungsvertrag auch Vereinbarungen über die Einrichtung von Ortschaften treffen und bestimmen, dass der Rat einer aufzulösenden Gemeinde für den Rest der Wahlperiode als Ortsrat fortbesteht. Findet eine Neuwahl statt, so sollen die Kommunen ferner vereinbaren, wer bis dahin die Befugnisse der Organe wahrnimmt. Weitere Regelungen sind möglich.
Muster für einen Zukunftsvertrag und einen Gebietsänderungsvertrag liegen am Beispiel der Samtgemeinde Hagen allen Ratsmitgliedern vor.
 
Ab Herbst 2012 / Anfang 2013 ist folgende Vorgehensweise angedacht:

1.   Einheitliche Beschlüsse aller Mitgliedsgemeinden über die Auflösung der Samtgemeinde Am Dobrock und Neubildung einer Gemeinde für das ehemalige Gebiet der Samtgemeinde Am Dobrock.
2.   Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens durch das Land Niedersachsen für die Gebietsänderung in eine Gemeinde. Evtl. Regelung wahlrechtlicher Besonderheiten durch das Land.

3.   Einleitung aller organisatorischen Einzelheiten durch die Samtgemeindeverwaltung.
 

Bürgermeister Walter Peterson berichtet, die Fusionsverhandlung mit der Samtgemeinde Land Hadeln sei aufgrund der defizitären Haushaltslage der Samtgemeinde Am Dobrock vorerst beendet worden. Das Land Niedersachsen habe aber der Samtgemeinde Am Dobrock das Angebot unterbreitet, eine eigene Entschuldung vorzunehmen. Dies sei ein weiterer Rettungsring, der angenommen werden müsse. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Cuxhaven habe für die nächsten Jahre mit Nichtgenehmigung der Haushalte gedroht. Danach könnten die Gemeinden nur noch die Pflichtaufgaben wahrnehmen. Bis zu den Sommerferien seien die Grundsatzbeschlüsse aller Mitgliedsgemeinden zur Bildung einer Einheitsgemeinde erforderlich. Damit haben die Gemeinden die Möglichkeit, gegenüber dem Land den Willen zu zeigen, dass sie bereit seien, sich in den Strukturen zu verändern. Die vorgeschlagenen Sparmaßnahmen müssten auf jeden Fall umgesetzt werden. Bürgermeister Walter Peterson weist auf die Inhalte der am 04. Juni 2012 im MarC 5 Cadenberge, stattgefundenen Informationsveranstaltung hin, woran Herr Ottens vom Innenministerium als Referent teilgenommen habe. Eine weitere Veranstaltung in der Form sei für den 26. Juni 2012 in der Ostehalle Geversdorf angedacht. Genauere Aussagen zu den Bedingungen und Vorgaben des Landes könnten zu dem jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.
 
Ratsmitglied Karsten Lehmann spricht sich für die Einheitsgemeinde aus. Es dürfe nicht verkannt werden, dass dieser Prozess der Region eine Entschuldungshilfe von ca. 8,2 Millionen Euro bringe. Zudem seien jährliche Bedarfszuweisungen zu erwarten. Im Gebietsänderungsvertrag würden dann später die Bedingungen der einzelnen Gemeinden ausgehandelt werden.
Ratsmitglied Andreas Bienge befürwortet eine Einheitsgemeinde, wenn diese auch später effektiver sei. Wenn die Gemeinden nicht mehr vernünftig wirtschaften können, sei eine Strukturveränderung Voraussetzung für die weitere Zukunftsfähigkeit der Gemeinden. Es müsse aber auch nach dem Entschuldungsprozess weiter gespart werden.
Ratsmitglied Jörg von der Fecht vertritt die Ansicht, im Rahmen der Umbildung in eine Einheitsgemeinde würden keinerlei Einsparungen vorgenommen werden. Die Ratsmitglieder seien nicht ausreichend über die Thematik informiert. Zudem sei der vorgeschlagene Zeitraum ziemlich kurzfristig, um über eine so bedeutende Thematik zu entscheiden.
Er stellt den Antrag, die Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt bis auf Weiteres zu vertagen, um auf der anstehenden Informationsveranstaltung am 26. Juni 2012 mehr Informationen zu erlangen.
 

Beschluss:
Der Antrag des Ratsmitgliedes Jörg von der Fecht wird abgelehnt (4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen.
 

Samtgemeindebürgermeisterin Bettina Gallinat informiert, die Fusionsverhandlungen und das Thema der Bildung einer Einheitsgemeinde seien aus den letzten Jahren bekannt. Die Fusion mit der Samtgemeinde Land Hadeln sei leider aufgrund der finanziellen Lage der Samtgemeinde Am Dobrock zunächst auf Eis gelegt worden. Das Land habe aber für die Samtgemeinde Am Dobrock eine Entschuldungshilfe angeboten. Voraussetzung sei aber eine Strukturveränderung. Im Rahmen dieser Entschuldungshilfe sei es möglich, eine fünfundsiebzigprozentige Defizitabdeckung zu erlangen, dies entspricht ungefähr 8,2 Millionen Euro. Sie stellt klar, auch nach der Entschuldung werde nach wie vor ein Defizit vorhanden sein. Die neue Einheitsgemeinde wäre weiterhin eine Bedarfszuweisungsgemeinde. Die Hürden für die weiteren Vertragsverhandlungen würden hoch sein. Sie betont, dass außer den vorgelegten Sparmaßnahmen weitere erforderlich seien. Die genauen Bedingungen und Vorgaben des Landes könne sie aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorlegen. Die hohen Quoten der freiwilligen Leistungen müssten reduziert werden. Die Haltbarkeit der freiwilligen defizitären Einrichtungen würde in der Zukunft geprüft werden. Wenn über die Strukturveränderung diese Einrichtungen haltbar seien, so müssten sie gehalten werden, um lebensfähig zu bleiben.
Über die Gebietsänderungsverträge hätten die Gemeinden die Möglichkeit, ihre Bedingungen mit aufnehmen zu lassen. So könne über die Gebietsänderungsverträge die zukünftige Gestaltung der Gemeinden in Form von Ortsvorstehern oder Ortsräten aufgenommen werden.
Ratsmitglied Jörg von der Fecht fragt, was Frau Gallinat in ihrer Position als Samtgemeindebürgermeisterin in den letzten Jahren unternommen habe, um für diese Region Gelder einzuwerben. Samtgemeindebürgermeister Bettina Gallinat antwortet, in den letzten Jahren sei das touristische Marketing eingeführt worden, das zu Mehreinnahmen im touristischen Bereich geführt habe. Zudem seien über das Leader-Programm verschiedene Maßnahmen umgesetzt worden. Mit der NBank und der Agentur für Wirtschaftsförderung seien vor Ort Vorträge abgehalten worden, die auch teilweise in der Umsetzung erfolgreich waren. Die Verwaltung werde auch in der Zukunft weiterhin Maßnahmen ergreifen, um Investoren in diese Region zu bekommen.
 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt mit fünf Jastimmen und drei Gegenstimmen unter Voraussetzung des Abschlusses eines Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen und der Gewährung einer Entschuldungshilfe spätestens zum 01. Januar 2015 die Umbildung der Samtgemeinde Am Dobrock in eine Einheitsgemeinde. Die Verhandlungen sind bis zum 31. Dezember 2012 abzuschließen.
Der Rat trifft diesen Beschluss in dem Wissen, dass über die bisher geplanten Konsolidierungsmaßnahmen weitere Einsparungen notwendig sind, insbesondere eine erhebliche Reduzierung der freiwilligen Leistungen, um die Anforderungen für einen Vertrag zur Entschuldungshilfe zu erfüllen. Weitergehende Strukturveränderungen durch Fusionen oder andere Maßnahmen mit angrenzenden Kommunen des Landkreises Cuxhaven werden konsequent weiter verfolgt.
 

10. Durchführung einer Einwohnerfragestunde

Eine Einwohnerfragestunde wird durchgeführt. Fragen werden beantwortet.
 
 

 
 
 
 
11. Schließung der Sitzung
Bürgermeister Walter Peterson schließt die Sitzung des Gemeinderates um 21.10 Uhr.
 
 
 
 
Bürgermeister            Protokollführerin

Dokumente:
217791105_1439576_zip [ZIP:20 KB]